Versicherung

Zu den Versicherungsverhältnissen zählen Lebens- und Nichtlebensversicherungsvertragsverhältnisse, Rückversicherungsrechtsverhältnisse, Verwaltung, Kontrolle und Finanzierung von Versicherungsunternehmen sowie die staatliche Aufsicht über die Versicherungstätigkeit. Das Versicherungsrecht umfasst auch die Gründung von Versicherungsgesellschaften, die Zulassungs- und Betriebsbedingungen von Zweigstellen ausländischer Versicherungsgesellschaften mit Sitz in der Republik Litauen sowie von Versicherungsvermittlern usw. t.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei folgenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen:

  • Berät in Versicherungs- und Rückversicherungsangelegenheiten;
  • Behandelt Probleme im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Lebens- und Nichtlebensversicherungen.
  • Bietet Unterstützung in bestimmten Bereichen der Kredit- und Kautionsversicherung.
  • Entwickeln und überprüfen Sie Versicherungsverträge und -policen.
  • Bewerten Sie die Einhaltung regulatorischer Anforderungen durch Versicherungsunternehmen.
  • Vertritt Mandanten bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherer, dem Versicherungsnehmer und Dritten;
  • Berät bei der Übernahme, Umstrukturierung und Reorganisation von Versicherungsunternehmen im In- und Ausland;
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