Zu den Versicherungsverhältnissen zählen Lebens- und Nichtlebensversicherungsvertragsverhältnisse, Rückversicherungsrechtsverhältnisse, Verwaltung, Kontrolle und Finanzierung von Versicherungsunternehmen sowie die staatliche Aufsicht über die Versicherungstätigkeit. Das Versicherungsrecht umfasst auch die Gründung von Versicherungsgesellschaften, die Zulassungs- und Betriebsbedingungen von Zweigstellen ausländischer Versicherungsgesellschaften mit Sitz in der Republik Litauen sowie von Versicherungsvermittlern usw. t.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei folgenden versicherungsrechtlichen Fragestellungen:
- Berät in Versicherungs- und Rückversicherungsangelegenheiten;
- Behandelt Probleme im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Lebens- und Nichtlebensversicherungen.
- Bietet Unterstützung in bestimmten Bereichen der Kredit- und Kautionsversicherung.
- Entwickeln und überprüfen Sie Versicherungsverträge und -policen.
- Bewerten Sie die Einhaltung regulatorischer Anforderungen durch Versicherungsunternehmen.
- Vertritt Mandanten bei Streitigkeiten zwischen dem Versicherer, dem Versicherungsnehmer und Dritten;
- Berät bei der Übernahme, Umstrukturierung und Reorganisation von Versicherungsunternehmen im In- und Ausland;