Das Gesellschaftsrecht umfasst die Gründung von Gesellschaften, Versammlungen von Aktionären und anderen Gremien, die Ernennung und Abberufung von Organmitgliedern, die Unternehmensführung, die Erhöhung und Herabsetzung des Aktienkapitals und ähnliche Regelungen.
Unsere Rechtsanwälte bieten die folgenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht in Vilnius und Litauen an:
- Beratung bei der Gründung von Gesellschaften und anderen juristischen Personen, Erstellung der erforderlichen Unterlagen;
- Beratung zur Erhöhung oder Herabsetzung des Aktienkapitals;
- Bereitstellung rechtlicher Unterstützung bei der Umwandlung von Unternehmen und anderen juristischen Personen;
- Unterstützung bei der Auswahl und Neuorganisation von Managementstrukturen von Unternehmen und Unternehmensgruppen;
- Bewerten Sie steuerliche Aspekte der ausgewählten Unternehmensführungsstrukturen.
- Beratung und Bereitstellung von Lösungen zu Fragen der Kompetenz, Funktionsbeschränkung und Verantwortung der Leitungsorgane und ihrer Mitglieder;
- Beratung bei der Organisation von Aktionärsversammlungen und anderen Gremien, Ernennung und Abberufung der Mitglieder von Leitungsorganen;
- Beratung zu Aktionärsrechten und deren Umsetzung;
- Unterstützung bei der Vorbereitung von (Aktionärs-)Abstimmungen, Stimmübertragungen und anderen Vereinbarungen;
- Entwürfe von Regelungen der Leitungsorgane;
- Unterstützung bei der Untersuchung der Aktivitäten juristischer Personen leisten;
- Beratung zu Wertpapierthemen, Übernahmeangeboten, obligatorischem Verkauf und Erwerb von Aktien sowie anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Wertpapiermarkt;
- Beratung und Vertretung von Mandanten bei Gesellschafterstreitigkeiten, Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Organen, bei Verhandlungen oder vor Gericht;
- Unterstützung bei Liquidationsverfahren leisten.
Unsere Anwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Gesellschaftsrecht, sie beraten und vertreten erfolgreich die Interessen der Mandanten. Unsere Erfahrung hat sich mehrfach bei der Ausarbeitung von Aktionärskooperationsverträgen bewährt, bei der Erzielung einer friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Aktionären sowohl im Vorverfahren als auch vor Gericht, bei der Auswahl geeigneter Rechtsmittel bei Streitigkeiten zwischen Aktionären und Leitungsorganen (Einleitung von Ermittlungen). der juristischen Person und ihrer Organe, präventive Ansprüche, Kombination des Widerrufs von Organen mit Wettbewerbsverboten usw.). Weitere Beispiele für erfolgreiches Handeln unserer Anwälte im Gesellschaftsrecht ist die Zusammenarbeit unserer Anwälte mit Steuerexperten bei der Analyse von Unternehmensumwandlungen.
Unsere Anwälte entwerfen Dokumente und unterstützen bei der Gründung von Unternehmen nicht nur in Litauen, sondern auch in anderen Ländern. Unsere Anwälte sind anerkannte Experten im EU-Gesellschaftsrecht, sie beteiligen sich an der Arbeit der EG und haben eine Reihe von Artikeln zu EU-Rechtsproblemen veröffentlicht (z. B. Zweckmäßigkeit der Gründung einer europäischen Gesellschaft usw.).
Unsere Anwälte arbeiten eng mit den Spezialisten des Registers juristischer Personen zusammen und nehmen an verschiedenen Arbeitsgruppen zur rechtlichen Regulierung von Unternehmen teil.