Recht der Europäischen Union

Das EU-Recht entwickelt sich ständig weiter: Ursprünglich war es auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts ausgerichtet und wurde später auf Bereiche wie Außen- und Sicherheitspolitik, Grenzkontrolle, Asyl und Visa, Polizei, Justiz und mehr ausgeweitet. In den letztgenannten Sektoren werden Entscheidungen in der Regel nach zwischenstaatlichen Methoden und nicht durch die Gemeinschaft getroffen.

Die erfolgreiche Anwendung des EU-Rechts erfordert nicht nur eine gründliche Kenntnis der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts, sondern auch des gesamten gemeinschaftlichen Besitzstands. Unter diesen Begriff fallen nicht nur Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen, Stellungnahmen, Empfehlungen, Beschlüsse, von den Gemeinschaften geschlossene internationale Abkommen und andere Rechtsakte, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, gerichtsähnliche Entscheidungen usw. t.

Unsere Anwälte erbringen folgende Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem EU-Recht:

  • Berät zum freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr innerhalb der EU;
  • Berät zu den Themen öffentliches Beschaffungswesen, Wettbewerb, Umwelt, Energie, Zoll und Regulierung, Steuern, Verkehr und mehr;
  • Bietet wertvolle Rechtshilfe bei der Übereinstimmung nationaler Rechtsvorschriften mit EU-Recht, da unsere Anwälte an der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht beteiligt sind;
  • Schützt die Interessen der Kunden im Falle eines Konflikts zwischen nationalem und EU-Recht.
  • Vertritt Mandanten in Streitigkeiten über die Anwendung des EU-Rechts vor nationalen und EU-Institutionen;
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