Das Energierecht umfasst die Nutzung von Energiequellen – Wasser, Strom, Gas, Öl und andere Ressourcen – und die Regulierung von Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind.
Unsere Anwälte erbringen folgende Dienstleistungen:
- Beratung zu Energienutzung, Projektfinanzierung und -entwicklung, Energiehandel und -versorgung, Regulierung und Reform des Energiemarktes;
- Berät lokale und ausländische Unternehmen, die in Wärme- und Stromanlagen investieren;
- Beratung bei Privatisierung und Umstrukturierung von Energieanlagen;
- Beteiligt sich an der Ausarbeitung der Energiegesetzgebung und analysiert deren Übereinstimmung mit der EU-Energiegesetzgebung;