Energierecht

Das Energierecht umfasst die Nutzung von Energiequellen – Wasser, Strom, Gas, Öl und andere Ressourcen – und die Regulierung von Unternehmen, die im Energiesektor tätig sind.

Unsere Anwälte erbringen folgende Dienstleistungen:

  • Beratung zu Energienutzung, Projektfinanzierung und -entwicklung, Energiehandel und -versorgung, Regulierung und Reform des Energiemarktes;
  • Berät lokale und ausländische Unternehmen, die in Wärme- und Stromanlagen investieren;
  • Beratung bei Privatisierung und Umstrukturierung von Energieanlagen;
  • Beteiligt sich an der Ausarbeitung der Energiegesetzgebung und analysiert deren Übereinstimmung mit der EU-Energiegesetzgebung;
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